Lernzentrum Allendorf

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Lernzentrum Allendorf

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's), Januar 2013

A.) Vertragspartner

A1.) Kommt ein Vertrag über ein Lerntraining zustande, wird dieser zwischen dem Lernzentrum Allendorf, Brückenstrasse 1, 35753 Greifenstein, vertreten durch Sabine Reinicke (im weiteren Lernzentrum Allendorf genannt) und dem Vertragsunterzeichner geschlossen.

A2.) Die nachfolgenden AGB's sind dem Vertragsunterzeichner vor der Vertragsunterzeichnung zugänglich gemacht worden. Der Vertragsunterzeichner akzeptiert die AGB's durch seine Unterschrift.

B.) Kündigungsfrist / Vertragslaufzeit

B1.) Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 14 Tagen, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Ansonsten besteht er unbefristet weiter.

C.) Leistungen

C1.) Beratung und Lerntraining sind frei jeglicher Haftung Seitens des Lernzentrum Allendorf.

C2.) Das Lerntraining wird generell in Einzelunterricht abgehalten.

C3.) Das im Unterricht benötigte Material wird vom Lernzentrum Allendorf gestellt.

C4.) Für das Lerntraining stellt das Lernzentrum Allendorf die Räumlichkeiten zur Verfügung.

C5.) Die Dauer einer Trainingsstunde beträgt ca. 60 Minuten zuzüglich einer Vor- und Nachbereitungszeit von ca.30 Minuten.

C6.) Werden abweichend Hausbesuche vereinbart, stellt das Lernzentrum Allendorf die Kosten und eine Stundenpauschale für die An-und Abfahrt in Rechnung.

C7.) Das Lernzentrum Allendorf behält sich Absagen aus krankheitsbedingten oder organisatorischen Gründen vor. Die dadurch ausgefallene Unterrichtsstunde kann, auf Wunsch, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

C8.) Liegen wichtige Gründe für ein Unterrichtsversäumnis vor, kann die ausgefallene Trainingsstunde auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Dieses ist dem Lernzentrum Allendorf jedoch spätesten 3 Tage vor der Trainingsstunde mitzuteilen. Bei zu später Absage oder unentschuldigtem Fernbleiben vom Lerntraining wird die Unterrichtsstunde in Rechnung gestellt.
Bei mehrmaligen Fehlen ohne triftigen Grund behält sich das Lernzentrum Allendorf vor, das Training mit sofortiger Wirkung zu beenden.

C9.) Zusatzstunden werden, soweit sie organisatorisch möglich sind, zum normalen Stundensatz abgerechnet.

C10.) Beratungsgespräche und telefonische Beratung sind kostenlos und jederzeit möglich. Die Eltern können sich auf Wunsch über den Leistungsstand informieren.

C11.) Das Lernzentrum Allendorf kann sich bei dem entsprechenden Lehrkörper über die schulischen Leistungen erkundigen. Dieses geschieht aber nur nach vorheriger Absprache mit den Eltern.

D.) Honorar

D1.) Die Honorarvereinbarung bezieht sich immer auf eine Trainingsstunde. Es können aber auch Monats- oder Jahresverträge über das Honorar abgeschlossen werden. Das in der Rechnung ausgewiesene Honorar ist spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug werden ortsübliche Mahngebühren hinzugerechnet.

In der Regel wird die Rechnung monatlich per E-Mail verschickt. Zahlungen sind sowohl unbar oder bar möglich.

E.) Haftung

Das Lernzentrum Allendorf ist frei von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dem durchgeführten Lerntraining.
Gleiches gilt auch für die Beratungen.

F.) Datenschutz

Entsprechend der geltenden Datenschutz-Vorschriften werden Ihre personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung erhoben, verarbeitet und genutzt. Alle personenbezogenen Daten werden von Lernzentrum Allendorf vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Nach Beendigung des Lerntrainings werden die Daten, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben archiviert. Sie haben das Recht unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und können jederzeit eine vorzeitige Löschung Ihrer Daten verlangen.

G.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Greifenstein 01.01.2013


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